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Company Formations - Office Service - Accounting - Consulting

Keullerstraat 4 - 5911 BK Venlo

The Netherlands

Phone : + 31 - 77 – 474 1060

Fax   : + 31 – 77 – 352 6549

Email : info@personaloffice-bv.com

Office hours: Monday - Friday 09.00h - 18.00h local time

or by appointment

Route: VIA MAP24

Die Informationen innerhalb dieser Site werden nach bestem Wissen gegeben. Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen und Links kann nicht übernommen werden.

 

 

 

 

 

 

AGB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Stand: 1. Januar 2004 – zur Zeit gültige Fassung

1. Gegenstand

1.1 Sämtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen von Personal Office BV, Venlo, Niederlande (im folgenden „Annehmender“ genannt) im Rahmen von Dienstverträgen im kaufmännischen Geschäftsverkehr liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil jedes individuell geschlossenen Vertrages, soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

1.2 Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung vom Annehmenden erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Annehmenden. Auf diese Erfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert.

1.3 Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Auftraggeber und Annehmenden.

2. Angebote

2.1 Alle Angebote von Personal Office BV sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung vom Annehmenden verbindlich.

2.2 Der Auftraggeber wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Annehmenden Dritten zugänglich machen.

   

3. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

3.1 Die Leistungen von Personal Office BV erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Annehmende übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

3.2 Der Leistungsumfang ist für den Annehmenden nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Annehmenden festgelegt worden ist.

3.3 Personal Office BV wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.

4. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Annehmenden unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten des Auftraggebers.

4.2 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Annehmenden alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Annehmenden von allen Ansprüchen Dritter frei.

4.3 Von allen dem Annehmenden übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Annehmende jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist der Annehmende berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftragebers sendet der Annehmende die Unterlagen zurück.

4.4 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

4.5 Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen.

   

5. Besondere Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Ausweitung oder Änderung seiner im Vertrag angegebenen Unternehmenstätigkeit unverzüglich dem Annehmenden mitzuteilen.

5.2 Der Auftraggeber behandelt die ihm vom Annehmenden zur alleinigen Nutzung oder Mitbenutzung zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungen und Geräte pfleglich und unter Beachtung der jeweils bestehenden mietvertraglichen Bindungen des Annehmenden.

5.3 Der Annehmende ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der von ihm im Namen und im Auftrag des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Für den Fall der Inanspruchnahme des Annehmenden in zivil-, strafrechtlicher sowie ordnungs-behördlicher Hinsicht ist der Auftraggeber dem Annehmenden sowie dessen Personal und Mitarbeitern zu vollem Schadenersatz verpflichtet.

5.4 Die Geschäftsräume, Adressen- oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen des Annehmenden dürfen nicht zur Weiterleitung oder Übermittlung illegaler oder obszöner Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder sittenwidrigen Zwecken benutzt werden.

5.5 Verderbliche, schädliche, verdorbene, gefährliche oder übermäßig umfangreiche Materialien dürfen nicht an die Anschrift des Annehmenden angeliefert werden. Der Annehmende ist nicht zur Annahme oder Weiterleitung von Materialien dieser Art verpflichtet.

5.6 Der Annehmende ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten verantwortlich für den Inhalt der Briefe, Telefaxe, Telefonate, sonstige Mitteilungen oder Handlungen, die der Annehmende im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet hat oder die der Annehmende aufgrund des Vertrages mit dem Auftraggeber fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich den Annehmenden von jeglicher Haftung frei.

5.7 Der Auftraggeber ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, den Gebrauch der Geschäftsadresse etc. des Annehmenden unverzüglich einzustellen. Entsprechende Hinweise auf seinen Geschäftspapieren sind unkenntlich zu machen oder zu vernichten. Einträge in Registern, Nachschlagewerken oder Telefon- und Fax-Büchern sind entsprechend zu ändern oder zu löschen.

5.8 Auf Wunsch des Annehmenden hat der Auftraggeber alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen sowie sonstigen Mitteilungen schriftlich zu verfassen. Bei einer Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, allen Geschäftspartnern, von denen zu erwarten ist, dass sie sich auch nach der Kündigung noch an den Annehmenden wenden, so rechtzeitig Mitteilung zu machen, dass eine Inanspruchnahme des Annehmenden über die Vertragszeit hinaus vermieden wird. Unterlässt der Auftraggeber diese Pflicht, ist er in Höhe der vertraglich vereinbarten Honorare zum Schadenersatz verpflichtet, bis die Inanspruchnahme des Annehmenden endet.

   

6. Termine, Fristen

6.1 In Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Annehmenden schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.

6.2 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der Annehmende nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

6.3 Kommt der Annehmende mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als zwei (2) Wochen in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzugs je vollendete Woche 0,7 % des Werts der Leistung, mit der sich der Annehmende in Verzug befindet, höchstens jedoch 7% dieses Werts, als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende Haftung übernimmt der Annehmende im Fall des Verzugs nicht.

7. Vergütung und Fälligkeit

7.1 Die Vergütung der Leistungen ist im Vertrag festgelegt. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte des Annehmenden abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden geführt werden. Die Rechnungslegung erfolgt sofort nach Erbringung der Leistung.

7.3 Zusätzlich zur Vergütung berechnet der Annehmende die entstandenen Nebenkosten (z.B. Porto, Telefon, Büromaterial) monatlich nachträglich. Der Annehmende behält sich jedoch vor, für bestimmte nicht vorab kalkulierbare Dienstleistungen, z. B. Rufumleitungen ins Ausland, Vorauszahlungen oder Kautionen in angemessener Höhe zu erheben. Die Vorauszahlung bzw. Kaution wird nicht verzinst. Dem Annehmenden steht bis zur Zahlung der Vorauszahlung oder Kaution ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

7.4 Liegt die Arbeitszeit außerhalb der Regelarbeitszeit des Annehmenden, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben: 50 % an Werktagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, 75 % an Sonnabenden, 100 % an Sonntagen und Feiertagen.

7.5 Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsmäßiger Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die der Annehmende bei Vertragsabschluß genannt hatte, so ist der Annehmende auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.

7.6 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern es nicht vertraglich anders vereinbart ist. Für verspätete Zahlungen wird ab dem 4. Werktag nach Fälligkeit eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.7.7 Kommt der Auftraggeber mit mehr als einer Monatsrate in Verzug, so wird die Jahresmiete sofort in voller Höhe fällig. 7.8 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht nach, so ist der Annehmende berechtigt, den Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von einer Woche fristlos zu kündigen.Der Auftraggeber ist in diesem Falle zum Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Fest-Honorare bzw. Mieten bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist verpflichtet, es sei denn, er weist dem Leistungsgeber einen geringeren Schaden nach. Weitergehende Ansprüche des Annehmenden sind davon unberührt .7.9 Sofern der Annehmende gegen den Auftraggeber ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten muss, so trägt der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Diskontsatz der Niederländischen Staatsbank sowie die gesamten hierdurch entstehenden Kosten.

   

8. Leistungsmängel

8.1 Sollten sich bei den vom Annehmenden erbrachten Leistungen Mängel zeigen, die der Annehmende zu vertreten hat, ist der Annehmende berechtigt, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach deren Auftreten dem Annehmenden schriftlich anzuzeigen.

8.2 Hat der Auftraggeber dem Annehmenden nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann, ist ein solcher Schadensersatzanspruch begrenzt auf 7% des Werts der vom Fehler betroffenen Leistung, bei mehreren Schadensersatzansprüchen aufgrund von Fehlern jedoch auf höchstens 7% der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung. Weitergehende Ansprüche wegen Leistungsmängeln sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Haftung für sonstige Schäden

9.1 Die Haftung von Personal Office BV aus Verzug ist in den Bestimmungen 5 und 7 abschließend geregelt.9.2 Der Annehmende haftet insbesondere nicht füra) Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Streik, Aussperrung und hierauf beruhende Betriebsunterbrechungen oder höhere Gewalt),b) Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen den Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt oder die Dringlichkeit dieser Informationen,c) jegliche Verzögerung der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der KPN, Telekom oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der Annehmende keinen Einfluss hat.

9.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Durchführung der nicht vertragsmäßigen Leistung.

   

10. Vertragsdauer

10.1 Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahrs gekündigt werden.

10.2 Ist der Vertrag auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen worden, hat jede Vertragspartei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Vertragsende zu kündigen. Macht keine Partei von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um zwölf (12) Monate.

10.3 Im Fall einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Beendigungszeitpunkt vom Annehmenden erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen mit sofortiger Fälligkeit zu vergüten.

10.4 Die Kündigung hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, e-mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.

11. Vertraulichkeit

11.1Der Auftraggeber und der Annehmende sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Der Auftraggeber und der Annehmende werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

11.2 Die Mitarbeiter des Annehmenden sind verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren.

   

12. Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Personal Office BV aufrechnen.

13. Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Personal Office BV auf Dritte übertragen.

14. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart und genehmigt werden.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht.

15.2 Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Personal Office BV vereinbart.

16. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.