Company Formations - Office Service - Accounting - Consulting
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Stand: 1. Januar 2004 – zur Zeit gültige Fassung
1. Gegenstand
1.1 Sämtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen
sowie sonstigen Dienstleistungen von Personal Office BV, Venlo,
Niederlande (im folgenden „Annehmender“ genannt) im
Rahmen von Dienstverträgen im kaufmännischen Geschäftsverkehr
liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil jedes
individuell geschlossenen Vertrages, soweit im Einzelvertrag nicht
ausdrücklich abweichend geregelt.
1.2 Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren
Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung vom
Annehmenden erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere
Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch den Annehmenden. Auf diese Erfordernis kann
nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die
in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten
nicht als zugesichert.
1.3 Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistungen
ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den
Auftraggeber und Annehmenden.
2. Angebote
2.1 Alle Angebote von Personal Office BV sind freibleibend, sofern
im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst
durch schriftliche Bestätigung vom Annehmenden verbindlich.
2.2 Der Auftraggeber wird das ihm überlassene Angebot weder
als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung,
ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Annehmenden Dritten
zugänglich machen.
3. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
3.1 Die Leistungen von Personal Office BV erfolgen ausschließlich
zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde
in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Annehmende übernimmt
im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung
für ein bestimmtes Ergebnis.
3.2 Der Leistungsumfang ist für den Annehmenden nur dann verbindlich,
wenn dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Annehmenden
festgelegt worden ist.
3.3 Personal Office BV wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen
und dem Stand der Technik erbringen.
4. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen
des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig,
im erforderlichen Umfang und für den Annehmenden unentgeltlich,
erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind
wesentliche Pflichten des Auftraggebers.
4.2 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt,
müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies
nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Annehmenden alle
aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden
und stellt den Annehmenden von allen Ansprüchen Dritter frei.
4.3 Von allen dem Annehmenden übergebenen Unterlagen und Datenträgern
behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Annehmende jederzeit
zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist der
Annehmende berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen
zu vernichten. Auf Wunsch des Auftragebers sendet der Annehmende
die Unterlagen zurück.
4.4 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
4.5 Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung
nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so
sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand)
vom Auftraggeber zu tragen.
5. Besondere Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Ausweitung oder Änderung
seiner im Vertrag angegebenen Unternehmenstätigkeit unverzüglich
dem Annehmenden mitzuteilen.
5.2 Der Auftraggeber behandelt die ihm vom Annehmenden zur alleinigen
Nutzung oder Mitbenutzung zur Verfügung gestellten Räume,
Einrichtungen und Geräte pfleglich und unter Beachtung der
jeweils bestehenden mietvertraglichen Bindungen des Annehmenden.
5.3 Der Annehmende ist für die Art und Weise sowie für
den Inhalt der von ihm im Namen und im Auftrag des Auftraggebers
zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Für den Fall
der Inanspruchnahme des Annehmenden in zivil-, strafrechtlicher
sowie ordnungs-behördlicher Hinsicht ist der Auftraggeber dem
Annehmenden sowie dessen Personal und Mitarbeitern zu vollem Schadenersatz
verpflichtet.
5.4 Die Geschäftsräume, Adressen- oder Telefon- und
Telekommunikationseinrichtungen des Annehmenden dürfen nicht
zur Weiterleitung oder Übermittlung illegaler oder obszöner
Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen,
betrügerischen oder sittenwidrigen Zwecken benutzt werden.
5.5 Verderbliche, schädliche, verdorbene, gefährliche
oder übermäßig umfangreiche Materialien dürfen
nicht an die Anschrift des Annehmenden angeliefert werden. Der Annehmende
ist nicht zur Annahme oder Weiterleitung von Materialien dieser
Art verpflichtet.
5.6 Der Annehmende ist unter keinen Umständen gegenüber
Dritten verantwortlich für den Inhalt der Briefe, Telefaxe,
Telefonate, sonstige Mitteilungen oder Handlungen, die der Annehmende
im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet hat oder die der Annehmende
aufgrund des Vertrages mit dem Auftraggeber fertigt, weiterleitet
oder unternimmt. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich den
Annehmenden von jeglicher Haftung frei.
5.7 Der Auftraggeber ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet,
den Gebrauch der Geschäftsadresse etc. des Annehmenden unverzüglich
einzustellen. Entsprechende Hinweise auf seinen Geschäftspapieren
sind unkenntlich zu machen oder zu vernichten. Einträge in
Registern, Nachschlagewerken oder Telefon- und Fax-Büchern
sind entsprechend zu ändern oder zu löschen.
5.8 Auf Wunsch des Annehmenden hat der Auftraggeber alle Nachrichten,
die weitergeleitet werden sollen sowie sonstigen Mitteilungen schriftlich
zu verfassen. Bei einer Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber
ist dieser verpflichtet, allen Geschäftspartnern, von denen
zu erwarten ist, dass sie sich auch nach der Kündigung noch
an den Annehmenden wenden, so rechtzeitig Mitteilung zu machen,
dass eine Inanspruchnahme des Annehmenden über die Vertragszeit
hinaus vermieden wird. Unterlässt der Auftraggeber diese Pflicht,
ist er in Höhe der vertraglich vereinbarten Honorare zum Schadenersatz
verpflichtet, bis die Inanspruchnahme des Annehmenden endet.
6. Termine, Fristen
6.1 In Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind
nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Annehmenden
schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls
sind alle Termine/Fristen unverbindlich.
6.2 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich
auf Hindernisse zurückzuführen, die der Annehmende nicht
zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
6.3 Kommt der Annehmende mit der Einhaltung eines verbindlichen
Leistungstermins um mehr als zwei (2) Wochen in Verzug, kann der
Auftraggeber für die Zeit des Verzugs je vollendete Woche 0,7
% des Werts der Leistung, mit der sich der Annehmende in Verzug
befindet, höchstens jedoch 7% dieses Werts, als pauschalierten
Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche
aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende Haftung übernimmt
der Annehmende im Fall des Verzugs nicht.
7. Vergütung und Fälligkeit
7.1 Die Vergütung der Leistungen ist im Vertrag festgelegt.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf
der Grundlage der Tätigkeitsberichte des Annehmenden abgerechnet,
die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden geführt werden. Die
Rechnungslegung erfolgt sofort nach Erbringung der Leistung.
7.3 Zusätzlich zur Vergütung berechnet der Annehmende
die entstandenen Nebenkosten (z.B. Porto, Telefon, Büromaterial)
monatlich nachträglich. Der Annehmende behält sich jedoch
vor, für bestimmte nicht vorab kalkulierbare Dienstleistungen,
z. B. Rufumleitungen ins Ausland, Vorauszahlungen oder Kautionen
in angemessener Höhe zu erheben. Die Vorauszahlung bzw. Kaution
wird nicht verzinst. Dem Annehmenden steht bis zur Zahlung der Vorauszahlung
oder Kaution ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
7.4 Liegt die Arbeitszeit außerhalb der Regelarbeitszeit des
Annehmenden, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung
je Arbeitsstunde erhoben: 50 % an Werktagen zwischen 20 Uhr und
6 Uhr, 75 % an Sonnabenden, 100 % an Sonntagen und Feiertagen.
7.5 Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen
oder nicht ordnungsmäßiger Mitwirkung des Auftraggebers
der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt,
die der Annehmende bei Vertragsabschluß genannt hatte, so
ist der Annehmende auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit
Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen
Vergütung berechtigt.
7.6 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern
es nicht vertraglich anders vereinbart ist. Für verspätete
Zahlungen wird ab dem 4. Werktag nach Fälligkeit eine Bearbeitungsgebühr
von 50 € erhoben. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch
bleibt hiervon unberührt.7.7 Kommt der Auftraggeber mit mehr
als einer Monatsrate in Verzug, so wird die Jahresmiete sofort in
voller Höhe fällig. 7.8 Kommt der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht
nach, so ist der Annehmende berechtigt, den Vertrag unter Setzung
einer Nachfrist von einer Woche fristlos zu kündigen.Der Auftraggeber
ist in diesem Falle zum Schadenersatz in Höhe der vereinbarten
Fest-Honorare bzw. Mieten bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist
verpflichtet, es sei denn, er weist dem Leistungsgeber einen geringeren
Schaden nach. Weitergehende Ansprüche des Annehmenden sind
davon unberührt .7.9 Sofern der Annehmende gegen den Auftraggeber
ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten muss, so trägt der
Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Diskontsatz
der Niederländischen Staatsbank sowie die gesamten hierdurch
entstehenden Kosten.
8. Leistungsmängel
8.1 Sollten sich bei den vom Annehmenden erbrachten Leistungen Mängel
zeigen, die der Annehmende zu vertreten hat, ist der Annehmende
berechtigt, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Mängel
hat der Auftraggeber unverzüglich nach deren Auftreten dem
Annehmenden schriftlich anzuzeigen.
8.2 Hat der Auftraggeber dem Annehmenden nach einer ersten Aufforderung
ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei
Nachbesserungsversuche oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels
fehl, bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, den Vertrag
fristlos zu kündigen. Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann, ist ein solcher
Schadensersatzanspruch begrenzt auf 7% des Werts der vom Fehler
betroffenen Leistung, bei mehreren Schadensersatzansprüchen
aufgrund von Fehlern jedoch auf höchstens 7% der nach dem Vertrag
zu zahlenden Gesamtvergütung. Weitergehende Ansprüche
wegen Leistungsmängeln sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen
gelten nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistigem
Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Haftung für sonstige Schäden
9.1 Die Haftung von Personal Office BV aus Verzug ist in den Bestimmungen
5 und 7 abschließend geregelt.9.2 Der Annehmende haftet insbesondere
nicht füra) Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge
außergewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Streik,
Aussperrung und hierauf beruhende Betriebsunterbrechungen oder höhere
Gewalt),b) Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen
zwischen den Personen, die Informationen geben oder empfangen in
Bezug auf den Inhalt oder die Dringlichkeit dieser Informationen,c)
jegliche Verzögerung der Übermittlung von Mitteilungen
infolge des Verschuldens der KPN, Telekom oder sonstiger Übermittlungsstellen,
auf die der Annehmende keinen Einfluss hat.
9.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen
Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres
ab Durchführung der nicht vertragsmäßigen Leistung.
10. Vertragsdauer
10.1 Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen,
kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei
(3) Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahrs gekündigt
werden.
10.2 Ist der Vertrag auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen
worden, hat jede Vertragspartei das Recht, den Vertrag mit einer
Frist von drei (3) Monaten zum Vertragsende zu kündigen. Macht
keine Partei von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, so verlängert
sich der Vertrag stillschweigend um zwölf (12) Monate.
10.3 Im Fall einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum
Beendigungszeitpunkt vom Annehmenden erbrachten Leistungen entsprechend
den vertraglichen Regelungen mit sofortiger Fälligkeit zu vergüten.
10.4 Die Kündigung hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief
zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses
reicht die Absendung mit Telefax, e-mail oder sonstiger elektronischer
Übermittlung nicht aus.
11. Vertraulichkeit
11.1Der Auftraggeber und der Annehmende sind einander zur vertraulichen
Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet,
die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich
erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Der Auftraggeber
und der Annehmende werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern
und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
11.2 Die Mitarbeiter des Annehmenden sind verpflichtet, das Datengeheimnis
zu wahren.
12. Aufrechnung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Personal Office
BV aufrechnen.
13. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit
vorheriger schriftlicher Genehmigung von Personal Office BV auf
Dritte übertragen.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können
nur schriftlich vereinbart und genehmigt werden.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
15.1 Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht.
15.2 Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Personal Office
BV vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder
teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich
möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung
am nächsten kommt.
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